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Recht & Steuern

Mietvertrag für Garagen – Wichtige Punkte im Überblick

14.05.20267 Min. Lesezeit

Ein Garagen-Mietvertrag ist rechtlich einfacher als ein Wohnraummietvertrag, trotzdem sollten einige Punkte klar geregelt sein, damit später kein Streit entsteht.

Vertragsparteien und Mietobjekt

Name und Anschrift von Vermieter und Mieter sowie eine eindeutige Beschreibung der Garage (Adresse, Garagennummer, Größe) gehören an den Anfang jedes Vertrags.

Miete, Nebenkosten und Kaution

Lege fest, wie hoch die monatliche Miete ist, bis wann sie zu zahlen ist und ob Strom separat abgerechnet wird. Eine Kaution ist bei Garagen nicht vorgeschrieben, aber üblich – meist ein bis zwei Monatsmieten.

Laufzeit und Kündigungsfrist

Anders als bei Wohnraum gilt für Garagenmietverträge grundsätzlich keine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten – häufig wird eine kürzere Frist vereinbart, etwa ein bis drei Monate zum Monatsende. Diese Frist sollte im Vertrag klar stehen, damit später keine Unsicherheit besteht.

  • Unbefristeter Vertrag mit vereinbarter Kündigungsfrist
  • Befristeter Vertrag mit festem Endtermin
  • Sonderkündigungsrecht bei Verkauf oder Eigenbedarf regeln

Nutzung und Instandhaltung

Halte fest, wofür die Garage genutzt werden darf (z. B. nur zum Abstellen von Fahrzeugen, kein Werkstattbetrieb mit Lärmbelästigung) und wer für kleinere Reparaturen zuständig ist. Das reduziert spätere Diskussionen erheblich.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beschreibe das Mietobjekt so genau wie möglich
  • Regle Kündigungsfrist und Nutzungszweck ausdrücklich
  • Ein kurzer, klarer Vertrag ist besser als ein unvollständiger langer
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen zu deinem Mietvertrag empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Fachanwalt oder Mieterverein.
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