Steuern beim Vermieten einer Garage – Das musst du wissen
Mieteinnahmen aus einer Garage sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wie viel davon am Ende wirklich versteuert werden muss, hängt von deinen Kosten und deiner persönlichen Situation ab.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Vermietest du eine Garage separat von einer Wohnung, zählen die Einnahmen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und gehören in deine jährliche Einkommensteuererklärung – unabhängig davon, ob die Garage zum eigenen Haus gehört oder freistehend ist.
Welche Kosten du absetzen kannst
Wie bei jeder Vermietung kannst du Werbungskosten gegenrechnen: anteilige Abschreibung (AfA) der Garage, Reparaturen, Instandhaltung, Grundsteuer-Anteil, Versicherung sowie Fahrtkosten für Besichtigungen oder Übergaben.
- Abschreibung (AfA) auf den Gebäudeanteil
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Versicherungsbeiträge für die Garage
- Fahrtkosten für Vermietungstätigkeiten
Vermietet zusammen mit der Wohnung?
Gehört die Garage zu einer vermieteten Wohnung und wird nur eine gemeinsame Miete verlangt, zählt der komplette Betrag ohnehin schon zu den Vermietungseinkünften – eine separate Erfassung ist dann nicht nötig.
Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer
Bei der Vermietung von Garagen und Stellplätzen fällt in der Regel Umsatzsteuer an, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift oder die Vermietung zusammen mit steuerfreier Wohnraumvermietung erfolgt. Ob und wie viel Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Einzelfall ab.
- Garagen-Mieteinnahmen sind steuerpflichtig und gehören in die Steuererklärung
- Reparaturen, Abschreibung und Versicherung mindern die Steuerlast
- Bei separater Vermietung kann Umsatzsteuer relevant werden